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Nutzen Sie die Vorteile des Internets für die Erstellung eines gemeinsamen Scheidungs-begehrens, wenn ein vernünftiger Umgang miteinander noch möglich ist. Die Mehrheit der ohne individuelle Hilfe erstellten Begehren werden vor Gericht abgelehnt. Ein Beizug eines Beraters ist in Fällen, wo Unterhalt zu leisten, erhebliches Ehevermögen aufzuteilen oder Vorsorgevermögen speziell zu regeln ist, empfehlenswert.
Ihr Berater erarbeitet mit Ihnen die Scheidungsfolgen und erstellt die erforderlichen Unterlagen. Die Kommunikation erfolgt primär über die Internet-Plattform, über die Sie in Ihrem geschützten Member-Bereich jederzeit Kontakt aufnehmen und alle Dokumente einsehen können.
| Berater klärt: |
Basic |
Plus |
Max |
| Vorsorgevermögen |
x |
x |
x |
| CH-Sachverhalt |
x |
x |
x |
| Unterhalt & Kinder |
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x |
x |
| Vermögen < 0,5 Mio. |
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x |
x |
| Vermögen > 0,5 Mio. |
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x |
| Ausland-Bezug |
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x |
| Honorar in Fr. * |
500 - 750 |
750 - 1'500 |
ab 1'500 |
* unverbindlicher Preisrahmen, ohne Beratung beim Klienten
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- Ab CHF 500,-
- Erstellung aller Dokumente
- Persönlicher Online-Berater
- Persönlicher Member-Bereich
- Geld-Zurück-Garantie
Weiterführende Links:
Online-Scheidung als Self-Service
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