Ehevertrag abschliessen ?Mit dem Ehevertrag kann bei Scheidung oder Tod auf die Aufteilung des Ehevermögens Einfluss genommen werden. Sei es nun um den überlebenden Ehegatten zu begünstigen, um komplexe Vermögensverhältnisse frühzeitig zu regeln oder auch um nicht mit dem Ehegatten teilen zu müssen.
ErrungenschaftsbeteiligungDie Errungenschaftsbeteiligung (Art. 196 f. ZGB) kommt insbesondere dann zur Anwendung, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wurde. Bei diesem Güterstand haben Frau und Mann getrennte Vermögen. Dabei gibt es insgesamt vier Vermögensteile: Das Eigengut und die Errungenschaft der Frau und das Eigengut und die Errungenschaft des Mannes.Zum Eigengut zählen grundsätzlich diejenigen Vermögenswerte, die Ihnen zum Zeitpunkt der Heirat gehören oder während der Ehe unentgeltlich zukommen. Eigengut sind von Gesetzes wegen:
Als Errungenschaft gelten Vermögenswerte, die Sie während der Dauer des Güterstandes entgeltlich erwerben, also:
Die Verwaltung der Vermögen
Das Inventar
Die Aufteilung der Vermögenswerte bei Scheidung oder Tod Stirbt Ihr Ehemann bzw. Ihre Ehefrau, wird der Nachlass (Erbschaft) ermittelt. Der Nachlass setzt sich zusammen aus dem Eigengut der verstorbenen Person und der Hälfte des gesamten Vorschlags beider Eheleute. Wie der Nachlass zwischen Ihnen und den übrigen Erbinnen und Erben geteilt wird, bestimmt das Erbrecht. Ferner dürfen Sie den Hausrat und, wenn die eheliche Wohnung Ihrer verstorbenen Ehefrau bzw. Ihrem verstorbenen Ehemann gehört hat, ein Wohnrecht verlangen. Die entsprechenden Werte des Hausrates und des Wohnrechts müssen Sie sich auf Ihre güterrechtlichen Ansprche anrechnen lassen.
GütergemeinschaftDie Gütergemeinschaft verbindet einen Teil der Vermögen von Frau und Mann zu einem gemeinsamen Vermögen, zu einem so genannten Gesamtgut. Sie haben am gemeinsamen Vermögen beide die gleichen Rechte. Was zum gemeinsamen Vermögen gehört, legen Sie im Ehevertrag fest. Wenn Sie einen Gegenstand aus dem gemeinsamen Vermögen verkaufen oder verschenken möchten, müssen Sie beide damit einverstanden sein.
Die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens bei Tod und bei Scheidung Sie nehmen aus dem Gesamtgut einerseits diejenigen Vermögensgegenstände zurück, die Ihnen bei der Heirat gehört haben, und andererseits diejenigen, die Sie während der Ehe geerbt oder geschenkt erhalten haben. Vom restlichen Gesamtgut bekommen beide Eheleute je die Hälfte, sofern im Ehevertrag nichts anderes vereinbart worden ist.
GütertrennungBei der Gütertrennung bleiben die Vermögen von Frau und Mann getrennt. Sie behalten also beide Ihre eigenen Vermögen, verwalten und nutzen sie selbst. Auch bei der Scheidung behalten Sie Ihre eigenen Vermögen. Sie müssen nichts miteinander teilen. Bei Ihrem Tod kommt Ihr gesamtes Vermögen in Ihren Nachlass. Wie Ihr Nachlass zwischen Ihrem Mann bzw. Ihrer Frau und den übrigen Erbinnen und Erben geteilt wird, bestimmt das Erbrecht.
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